Ausbildung

 

Im Bundesgesetzblatt Nr. 25 vom 02.07.2015 wurden die beiden neuen Ausbildungsverordnungen Textil- und Modenäher/-in und Textil- und Modeschneider/-in veröffentlicht. Die neuen Verordnungen treten am 01. August 2015 in Kraft, das Berufsbild Textil- und Modenäher/-in mit Ablauf des 31. Juli 2021 wieder außer Kraft.

Mit Erlass zum 01. August 2015 erfolgt bis spätestens 30. September 2020 eine Evaluierung des Berufsbildes Textil- und Modenäher/-in. Eine abschließende Entscheidung, ob die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Textil- und Modenäher/in entfristet wird, wird der Verordnungsgeber mit den Sozialpartnern anschließend treffen.

 

 

Textil- und
Modenäherausbildungsverordnung
Textil- und
Modeschneiderausbildungsverordnung

vom 03. August 2015

 

 

Die neuen industriellen Bekleidungsberufe Textil- und Modenäher/-in und Textil- und Modeschneider/-in
 


Hintergründe

Gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das  Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die beiden zwei- bzw. dreijährigen Berufe modernisiert. Die neuen Verordnungen traten Anfang August 2015 in Kraft.
Insbesondere technische, strukturelle und organisatorische Veränderungen in den Unternehmen der Bekleidungsindustrie haben sich im letzten Jahrzehnt auch auf die beruflichen Anforderungen an die Beschäftigten ausgewirkt. Die nähintensiven Tätigkeiten wurden zunehmend ins Ausland verlagert, so dass die klassische Bekleidungsfertigung nur noch in Ansätzen in den Musterabteilungen der Unternehmen vorhanden ist. In den Unternehmenszentralen sind heute vor allem Bereiche angesiedelt, so z. B Entwicklung, Design, Fertigungssteuerung, Einkauf, Vertrieb, Verwaltung, Marketing und Logistik. Vor diesem Hintergrund mussten die Berufsbilder den industriellen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Berufsausbildung in der Bekleidungsindustrie mit dem zweijährigen Ausbildungsberuf Modenäher/-in und dem dreijährigen Ausbildungsberuf Modeschneider/-in aus dem Jahre 1997 wurden damals als Stufenausbildung konzipiert. Dieses Konstrukt ist nach dem novellierten Berufsbildungsgesetz im Jahre 2005 in dieser Form nicht mehr anwendbar. Aus diesem Grund wurde für beide überarbeiteten Ausbildungsberufe jeweils eine eigene Ausbildungsordnung erlassen.
Die neuen Ausbildungsberufe erhielten die Berufsbezeichnungen „Textil- und Modenäher/-in“ und „Textil- und Modeschneider/-in“. Im Unterschied zu den alten Berufsbezeichnungen „Modenäher/-in“ und „Modeschneider/-in“ wird deutlich, dass nicht nur modische Oberbekleidung sondern auch andere textile Artikel in diesen Berufsbildern erarbeitet werden. Zur Ermittlung des Qualifikationsbedarfs wurde vor der Neuordnung vom BIBB eine Befragung bei den Unternehmen und den berufsbildenden Schulen der Bekleidungsindustrie durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragung sind in dem Bericht „Befragung von Unternehmen der Bekleidungsindustrie und berufsbildenden Schulen zur Überarbeitung der Ausbildungsberufe Modenäher/-in und Modeschneider/-in“, Februar 2012, aufgeführt.

Hintergründe zur zweijährigen Ausbildung zum/zur Textil- und
Modenäher/-in


In der zweijährigen Ausbildung zum/zur Textil- und Modenäher/-in sind die nähtechnischen Ausbildungsinhalte konzentriert. Ausbildungsinhalte, die sich bisher auf die industrielle Serienproduktion bezogen, werden reduziert und stattdessen um Ausbildungsinhalte der Musterfertigung, der Schnitttechnik, der Qualitätssicherung und der Logistik erweitert und die Fügetechniken Schweißen und Kleben sowie betriebliche Kommunikation und internationale Geschäftsbeziehungen neu aufgenommen.
 
Die Prüfung gliedert sich wie bisher in eine klassische Zwischen- und Abschlussprüfung. Neu ist, dass ein Bekleidungsstück oder ein textiler Artikel ganzheitlich anzufertigen ist und nicht nur Teilarbeiten nachzuweisen sind. Ebenfalls neu ist die Einführung eines situativen Fachgesprächs bei den Arbeitsaufgaben.
 
Die Prüfungsaufgaben werden zentral von der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) in Stuttgart erstellt.
 
Die Ausbildungsinhalte des/der zweijährigen Textil- und Modenäher(s)/-in entsprechen den Ausbildungsinhalten der ersten beiden Ausbildungsjahre des/der dreijährigen Textil-und Modeschneider(s)/-in. Wird nach Abschluss der Berufsausbildung Textil- und Modenäher/-in die Ausbildung zum/zur Textil- und Modeschneider/-in fortgesetzt, können die zwei Jahre auf die Ausbildung angerechnet werden (Anrechnungsmodell). Dabei wird die bestandene Abschlussprüfung Textil- und Modenäher/-in als Teil 1 der Abschlussprüfung zum Textil- und Modeschneider/-in gewertet. Damit werden sich de facto keine großen Veränderungen in der Ausbildungspraxis für die Unternehmen durch den Wegfall der klassischen Stufenausbildung ergeben.
 
Der zweijährige Ausbildungsberuf „Textil- und Modenäher/-in“ ist zunächst bis zum 31.07.2021 befristet. Bis spätestens zum 30.09.2020 erfolgt eine begleitende Evaluierung, in der insbesondere der Verbleib der Absolventen dieser Berufsausbildung zu untersuchen ist. Danach wird zusammen mit den Sozialpartnern entschieden, wie es mit dem Berufsbild weitergehen wird.

Hintergründe zum/zur Textil- und Modeschneider/-in

Der Ausbildungsberuf erhält die neue Berufsbezeichnung "Textil- und Modeschneider und Textil- und Modeschneiderin". Dadurch soll zum einen deutlich werden, dass nicht nur Oberbekleidung, sondern auch andere textile Artikel wie z.B. Krawatten, Mützen, Unterwäsche, Heimtextilien, Rucksäcke oder Kompressionsstrümpfe in diesem Berufsbild gefertigt werden, und zum anderen auch vermieden werden, dass falsche Berufsvorstellungen bei den Jugendlichen geweckt werden. In den ersten beiden Ausbildungsjahren sind die nähtechnischen Ausbildungsinhalte konzentriert. Ausbildungsinhalte, die sich bisher auf die industrielle Serienproduktion bezogen, werden reduziert und stattdessen um Ausbildungsinhalte der Musterfertigung, der Schnitttechnik, der Qualitätssicherung und der Logistik erweitert und die Fügetechniken Schweißen und Kleben, das Durchführen von Materialprüfungen sowie betriebliche Kommunikation und internationale Geschäftsbeziehungen neu aufgenommen. Im dritten Ausbildungsjahr werden die drei Schwerpunkte "Prototypen und Serienfertigung", "Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung" und "Schnitttechnik" mit der Dauer von jeweils einem halben Jahr angeboten, um somit bereits während der Ausbildung eine Spezialisierung in diesen Bereichen zu ermöglichen. Diese drei Schwerpunkte wurden als Einsatzbereiche in den Unternehmen für die zukünftigen Textil- und Modescheider/-innen identifiziert. Neu ist die Einführung der Gestreckten Abschlussprüfung bei der dreijährigen Ausbildung. Im Teil 1 der Abschlussprüfung werden zwei Arbeitsaufgaben durchgeführt und durch ein situatives Fachgespräch ergänzt. Ein Bekleidungsstück oder ein textiler Artikel ist ganzheitlich anzufertigen. Im Teil 2 der Abschlussprüfung haben der/die Auszubildende und der Ausbildungsbetrieb die Wahl entweder einen realen betrieblichen Auftrag oder ein konzipiertes Prüfungsprodukt anzufertigen (Variantenmodell). Auch hier ist jeweils ein auftragsbezogenes Fachgespräch zu führen. Teil 1 geht mit einer Gewichtung von 35 % in die Abschlussnote ein. Die Prüfungsaufgaben werden zentral von der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle) in Stuttgart erstellt. Die Ausbildungsinhalte des/der zweijährigen Textil- und Modenäher(s)/-in entsprechen den Ausbildungsinhalten der ersten beiden Ausbildungsjahre des/der dreijährigen Textil-und Modeschneider(s)/-in. Wird nach Abschluss der Berufsausbildung Textil- und Modenäher/-in die Ausbildung zum/zur Textil- und Modeschneider/-in fortgesetzt, können die zwei Jahre auf die Ausbildung angerechnet werden (Anrechnungsmodell). Dabei wird die bestandene Abschlussprüfung Textil- und Modenäher/-in als Teil 1 der Abschlussprüfung zum Textil- und Modeschneider/-in gewertet. Damit werden sich de facto keine großen Veränderungen in der Ausbildungspraxis für die Unternehmen durch den Wegfall der klassischen Stufenausbildung ergeben. Sollte ein Prüfling Teil 2 der Abschlussprüfung nicht bestehen und hat er Teil 1 der Abschlussprüfung bestanden, so hat er den Berufsabschluss Textil- und Modenäher/-in erreicht. Für beide Ausbildungsberufe wurde ein gemeinsamer schulischer Rahmenlehrplan erstellt. Die Lernfelder der ersten beiden Ausbildungsjahre sind identisch. Eine gemeinsame Beschulung mit dem Ausbildungsberuf "Maßschneider/-in" ist möglich.

Textil- und Modenäher/-innen

Kompetenzen
Anfertigen von Bekleidungsartikeln und sonstigen textilen Artikeln anhand von technischen Anweisungen,, Auswählen von textilen Werk- und Hilfsstoffen und Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit,, Zuschneiden und Fügen von Teilen,, Ausführen von Näharbeitsgängen,, Ausführen von Bügel- und Fixierarbeiten,, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,, rationelles Ausführen von Arbeitsgängen,, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,, Bearbeiten von Schnitten und Erstellen von Schnittbildern,, Anwenden von technischen Unterlagen,, Erfassen des Zusammenhangs zwischen Gestaltung, Konstruktion und Verarbeitung,, Kommunizieren mit Mitarbeitern und Vorgesetzen,, Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,, Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Einsatzfelder
Textil- und Modenäher und Textil- und Modenäherinnen arbeiten vorwiegend in den Näh- und Musterabteilungen der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie, insbesondere in den Bereichen Damen-, Herren- und Kinderoberbekleidung, Berufs-, Sport- und Freizeitkleidung, Tag- und Nachtwäsche, Bade- und Miederwaren, Kopfbedeckungen, Bekleidungszubehör, Haus- und Heimtextilien sowie in der Konfektion medizinischer und technischer Textilien.

Textil- und Modeschneider/-innen SP Schnitttechnik, Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung, Prototypen und Serienfertigung

Kompetenzen
Anfertigen von Bekleidungsartikeln und sonstigen textilen Artikeln,, Auswählen von textilen Werkstoffen, Hilfsstoffen und Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit,, Zuschneiden und Fügen von Teilen,, Formgeben durch Bügeln und Fixieren,, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen,, Durchführen von Modellprüfungen und- Optimierungen,, Durchführen modelltechnischer Bearbeitungen und Erstellen von Schnittbildern,, Festlegen von Verarbeitungstechniken und Arbeitsgängen,, Erstellen von technischen Unterlagen für die Arbeitsvorbereitung und Produktion,, Erfassen des Zusammenhangs zwischen Gestaltung, Konstruktion und Verarbeitung,, Kommunizieren mit Mitarbeitern und Vorgesetzen,, Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,, Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.

Einsatzfelder
Textil- und Modeschneider und Textil- und Modeschneiderinnen arbeiten hauptsächlich in Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie im In- und Ausland. Es besteht auch die Möglichkeit sich selbstständig zu machen. Die Ausbildung bereitet auf den Einsatz in der Prototypen und Serienfertigung, in der Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung sowie in der Schnitttechnik vor und bietet eine gute Voraussetzung für einen Einstieg in die mittlere Führungsebene.
Informationen zur Ausbildung in der Bekleidungsindustrie finden Sie auf der Homepage: http://www.go-textile.de

 

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